Neues Links  Registrieren  Impressum Hilfe

» Willkommen...
...auf den neuen Silver Wing Seiten. Schau Dich einfach mal um, es gibt ein paar Neuigkeiten zu entdecken!

» Die alten...
...Silver Wing Seiten findest Du hier. Noch sind sie online und noch sind die Inhalte nicht übernommen

Site Meter
» Besucher...
...seit die Silver Wing Seiten am 12.2.2001 online gegangen sind.
Zurück   silver-wing.de > SwissWings - CH-Community of Scooter-Drivers > SwissWings - Was uns bewegt
Benutzername
Kennwort

Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 20.07.2005, 22:42
A 1 Führerschein in Österreich  #1
Karl
Benutzer
 
Benutzerbild von Karl
 
Feucht
Silver Wing Baujahr 2003
Registriert: 04.2003
Beiträge: 54
ich habe gehört das ein 16 jähriger Jugendlicher mit seinem Moped und A 1 Führerschein nicht durch Österreich fahren darf.
Ist das richtig?

Antwort der Polizei:
gemäß der Richtlinie 91/439 EWG vom 29.07.1991, geändert durch die
> Richtlinie 97/26 EG, gilt der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der
> von den Mitgliedsstaaten der EU ausgestellten Fahrerlaubnisse. Gemäß Art.
6
> Abs. 3 dieser Richtlinie besteht die Möglichkeit von diesem Grundsatz
> abzuweichen. Hierbei heißt es, dass Mitgliedstaaten die Anerkennung der
> Gültigkeit eines Führerscheins in ihrem Hoheitsgebiet ablehnen können,
wenn
> der Führerscheininhaber das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
>
> Durch Art. 6 Abs. 3 dieser Richtlinie ist jedoch jedem Mitgliedsstaat die
> Möglichkeit gegeben, von diesem Grundsatz abzuweichen.
>
> Hierbei heißt es, dass Mitgliedsstaaten die Anerkennung der Gültigkeit
eines
> Führerscheines in ihrem Hoheitsgebiet ablehnen können, wenn der
> Führerscheininhaber das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
>
> Von dieser Bestimmung wurde im österreichischen Führerscheingesetz im
> Hinblick auf die deutsche Fahrerlaubnis A1 Gebrauch gemacht.
>
> Für einen deutschen Führerscheininhaber mit der Fahrerlaubnis der Klasse
A1,
> der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und österreichisches
> Hoheitsgebiet befährt, bedeutet dies, dass er sich strafbar macht (Fahren
> ohne Fahrerlaubnis bzw. Lenkberechtigung)!
>
> Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben. Weitere Fragen
zum
> Thema Fahrerlaubnis und Führerschein beantwortet Ihnen auch gerne Ihre
> zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
>
>
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
>
> Ihr
> Bayerisches Staatsministerium des Innern
> -Sachgebiet Straßenverkehrsrecht-
> Odeonsplatz 3
> 80539 München
>
Karl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.07.2005, 23:49
AW: A 1 Führerschein in Österreich  #2
Herfried
silver-wing.de Ureinwohner
 
Hannover
Gilera Fuoco
Registriert: 05.2001
Beiträge: 409
Der Antwort ist nichts mehr hinzuzufügen. In Österreich dürfen Personen unter 18 nur mot. Zweiräder bis 50 ccm und bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h fahren, somit entspricht diese Regelung unserer Kl. M. Ein 16 jähriger mit A1 aus der Deutschland darf somit in Österreich auch nur ein M-Klasse Moped fahren.
Herfried
Herfried ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.07.2005, 11:52
AW: A 1 Führerschein in Österreich  #3
Hotte
Benutzer
 
Registriert: 06.2001
Beiträge: 50
Mal wieder ein gutes Beispiel für unser "Vereintes Europa":-((

Hotte
Hotte ist offline   Mit Zitat antworten


© www.silver-wing.de, Ralph Peters • Powered by: vBulletin Version 3.0.7 (Deutsch) • Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.